Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Wann übernimmt Arbeitgeber Krankenversicherung?
Die Arbeitgeber übernehmen in der Regel die Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter, wenn diese in einem festen Arbeitsverhältnis stehen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers anteilig oder vollständig übernimmt. Die genauen Regelungen können je nach Land und Unternehmen variieren. In vielen Ländern ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Krankenversicherung für seine Mitarbeiter zu bezahlen. Es ist wichtig, sich über die genauen Bestimmungen im jeweiligen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu informieren.
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Welche Beiträge zahlt der Arbeitgeber?
Welche Beiträge zahlt der Arbeitgeber? Der Arbeitgeber zahlt in der Regel die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, wie beispielsweise zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zudem übernimmt er oft auch Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge oder zur Unfallversicherung. Die genauen Beiträge und deren Höhe können je nach Unternehmen und Tarifvertrag variieren. Es ist wichtig, sich über die genauen Leistungen und Beiträge im Arbeitsvertrag oder mit dem Arbeitgeber zu informieren.
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Wann meldet Arbeitgeber Krankenkasse ab?
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Krankenkasse zu informieren, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist. Die Krankenkasse wird dann über die Arbeitsunfähigkeit informiert und übernimmt die Krankengeldzahlungen. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber auch verpflichtet sein, die Krankenkasse früher zu informieren, zum Beispiel wenn ein Arbeitsverhältnis endet oder der Arbeitnehmer längerfristig arbeitsunfähig ist. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber ihre Pflichten in Bezug auf die Meldung von Krankheitsfällen an die Krankenkasse kennen und einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Wann zahlt der Arbeitgeber die Krankenversicherung?
Der Arbeitgeber zahlt in der Regel die Krankenversicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter. Die genauen Modalitäten können jedoch je nach Land und Arbeitsvertrag variieren. In einigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge übernimmt, während in anderen Ländern die Beiträge vollständig vom Arbeitnehmer getragen werden müssen.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 36.00 € | Versand*: 0 € -
Darmstädter Beiträge zur Jazzforschung 18. Destination Unknown
Darmstädter Beiträge zur Jazzforschung 18. Destination Unknown , Wie klingt der Jazz der Zukunft? Wen erreichen wir mit dieser Musik und wen wollen wir erreichen? Wie wichtig sind Räume, im wörtlichen genauso wie im metaphorischen Sinne, um musikalische Kreativität zu ermöglichen, und wie sichern wir diese? Wie sahen Musiker:innen der Vergangenheit die Zukunft ihrer Kunst und was lässt sich daraus für die Gegenwart ableiten? Macht es überhaupt noch Sinn von der Zukunft einer Musik zu sprechen, die als Genre Vergangenheit zu sein scheint? Und überhaupt: Was ist eigentlich "Jazz" in einer Welt des Post-Genre? Dieses Buch enthält einige Antworten, vor allem aber weitere Fragen, die zeigen, dass Jazz, improvisierte Musik, Black American Music oder wie immer man sie bezeichnen will, gerade deshalb eine Zukunft hat, weil sie Diskurse der Gegenwart aufgreift, dreht, wendet und dabei neue Perspektiven aufzeigt. , Zeitschriften > Bücher & Zeitschriften
Preis: 29.00 € | Versand*: 0 € -
Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz , AHO 17: Insbesondere die rasante Entwicklung zusätzlicher komplexer Spezialgebiete, die mit brandschutztechnischer Relevanz aus Sonderfragen wie der zunehmenden Verwendung brennbarer Baustoffe durch nachwachsende Rohstoffe, Maßnahmen zum Klimaschutz und komplexen Simulationsberechnungen etc. hervorgegangen sind, haben eine Neuauflage des Heftes erforderlich gemacht. Dabei werden in bewährter Weise in einem strukturierten Leistungsbild Regelleistungen beschrieben, welche üblicherweise bei der entsprechenden Bearbeitung anfallen, sowie optionale Leistungen, die fallweise hinzutreten können. Die Regelleistungen wurden aus den früheren Grundleistungen überführt und berücksichtigen nunmehr aktuelle Veränderungen wie die insbesondere aus den Einflüssen der Digitalisierung veränderten Planungsabläufe. Optionale Leistungen, die aus den früheren Besonderen Leistungen abgeleitet wurden, wurden klarer gefasst, um den jeweiligen Honorarvorschlag im Einzelfall zu erleichtern. Das praxisbewährte Verfahren zur Honorarermittlung wird fortgeführt und aktuellen Randbedingungen angepasst. Dabei wird dem erheblichen Aufwand beim Bauen im Bestand durch einen höheren Beiwert Rechnung getragen. Insgesamt liegt für diesen Planungsbereich eine aktuelle Arbeitshilfe vor, deren Praxisbezug durch erläuternde Beispielrechnungen unterstrichen wird. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Erscheinungsjahr: 20230208, Produktform: Kartoniert, Redaktion: AHO Ausschuss der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung e. V., Auflage: 22004, Auflage/Ausgabe: 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Keyword: HOAI; Honorar; Honorarermittlung; Leistungsbilder; Leistungsphasen; Objektplanung, Fachschema: Brand - Brandschutz~Architekt / Honorar~HOAI - Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Honorar / Architekt~Honorar / Ingenieur~Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Ingenieur / Honorar, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Länge: 245, Breite: 165, Höhe: 7, Gewicht: 180, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2382437, Vorgänger EAN: 9783846205402 9783898178358, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0035, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2876211
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Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag
Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag , AHO 5: Die Tatsache, dass die HOAI 2013 für den Bereich der verkehrsplanerischen Leistungen keine verbindlichen Leistungsbilder enthält, führt bei den Auftraggebern zu Schwierigkeiten, einen Auftrag über Verkehrsplanerische Leistungen so zu beschreiben, dass der Leistungsumfang und die Leistungstiefe klar zu übersehen sind. Das vorliegende Heft bietet deshalb eine Richtschnur für eine angemessene Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag. Mit der Überarbeitung des Heftes soll hinsichtlich der Anwendung der HOAI 2013 klargestellt werden, dass "Verkehrsplanerische Leistungen" kein Bestandteil der Grundleistungen der §§ 43, 44, 46 und 47 HOAI 2013 sind. Verkehrsplanerische Leistungen müssen den besonderen Leistungen der genannten Objektplanungen zugeordnet werden. Um Irrtümern bei der Verrichtung und Vermischung von Objektplanungsleistungen und verkehrsplanerischen Leistungen im Zuge der Anwendung der HOAI 2013 vorzubeugen und darüber hinaus um Vorgaben zur Leistungsbeschrei- bung zu verkehrsplanerischen Leistungen zu erhalten, bietet das Heft eine klar verständliche Hilfestellung. Die wesentlichen verkehrsplanerischen Leistungsbilder werden konkret aufgezeigt und entsprechende Honorarregelungen im Sinne der HOAI vorgeschlagen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2., vollständig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20180305, Produktform: Geheftet, Titel der Reihe: Schriftenreihe des AHO#5#, Auflage: 18002, Auflage/Ausgabe: 2., vollständig überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 71, Keyword: Besondere Leistungen; Honorar; Honorare; HOAI 2013; Leistungsbild; Leistungsbilder; Objektplanung; Objektplanungsleistungen; Planer; Planung; Planungsleistungen; Verkehrsplanung; Verkehrsführung; Gesamtverkehrsplan; Honorierung; Verkehrsuntersuchung; Verkehrssimulation; Bauvorhaben; HOAI, Region: Europa, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: X, Seitenanzahl: 71, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien, Länge: 238, Breite: 116, Höhe: 10, Gewicht: 158, Produktform: Geheftet, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783887845988, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1650298
Preis: 24.80 € | Versand*: 0 €
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Wann zahlt der Arbeitgeber die Krankenversicherung?
Der Arbeitgeber zahlt die Krankenversicherung in der Regel monatlich, zusammen mit anderen Sozialversicherungsbeiträgen, an die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Die genaue Höhe der Beiträge hängt vom Einkommen des Arbeitnehmers ab und wird entsprechend berechnet. Die Beiträge werden automatisch vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und direkt an die Krankenkasse überwiesen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Beiträge pünktlich und korrekt an die Krankenkasse zahlt, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer weiterhin versichert ist und Leistungen in Anspruch nehmen kann.
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Ist Arbeitgeber verpflichtet Krankenversicherung zu zahlen?
Ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Krankenversicherung für seine Mitarbeiter zu zahlen? In Deutschland besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zur Krankenversicherung zahlen müssen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen Teil der Beiträge zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers zu übernehmen. Dieser Anteil variiert je nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die genauen Regelungen zur Krankenversicherung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag informieren.
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Wird die Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezahlt?
Wird die Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezahlt? Dies hängt von den jeweiligen Arbeitsverträgen und Vereinbarungen ab. In vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten der Krankenversicherung seiner Mitarbeiter. Dies kann in Form von direkten Beiträgen oder über Gruppenversicherungsverträge geschehen. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen des Arbeitsvertrags zu prüfen, um zu erfahren, ob die Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezahlt wird. In einigen Fällen müssen Arbeitnehmer jedoch ihren eigenen Beitrag zur Krankenversicherung leisten.
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Wer zahlt Krankenversicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Die Frage, wer die Krankenversicherung bezahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beiträge zur Krankenversicherung leisten. Der Arbeitnehmer zahlt in der Regel die Hälfte des Beitrags, während der Arbeitgeber die andere Hälfte übernimmt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Arbeitgeber die gesamten Beiträge zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers übernimmt. Letztendlich ist es wichtig, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu prüfen, um zu klären, wer die Krankenversicherung bezahlt.
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